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Altkatholische Geschichte Die alt-katholische Kirche war letztendlich durch ein von Rom aufgezwungenes Schisma durch das Erste Vatikanische Konzil entstanden. Vorangegangen waren allerdings auch Reformbestrebungen, die sich u.a. gegen die Zentralisierungsmacht des römischen Stuhles wandten. Papst Pius IX. ließ, trotz erheblichen Widerspruchs und massivem Protest (auch und vor allem aus den Reihen der Kardinäle, des Klerus und der Wissenschaften), das Papstamt durch ein Dogma 1870 für unfehlbar in Fragen des Glaubens und der Moral erklären und ebenfalls durch ein Dogma den Jurisdiktionsprimat des Papstes unumstößlich fixieren. Jurisdiktionsprimat des Papstes
Unfehlbarkeit des Papstes
Die Anhänger der alt-katholischen Reformbewegung verweigerten daraufhin die Anerkennung dieser dogmatisch festgesetzten Machtkonzentration, weil sie mit dem Glauben der alten Kirche unvereinbar war und ist. Fünf Sätze über die Unfehlbarkeit des Papstes Unter dieser Ueberschrift brachte die A. Allgemeine Zeitung letzter Tage die nachfolgenden Conclusionen: I. Wenn der Papst unfehlbar ist, so kommt diese Eigenschaft allen seinen Aussprüchen innerhalb der gezogenen Schranken (ex cathedra u. s. w.) zu, mögen diese Aussprüche gethan werden mit den Bischöfen, ohne die Bischöfe oder gegen die Bischöfe. II. Die Möglichkeit des letzten Falles, der Nichtübereinstimmung zwischen dem unfehlbaren Papst und den Bischöfen, muß angenommen werden; denn sonst würde auch die Gesammtheit oder die Mehrheit der Bischöfe ohne den Papst und für sich allein unfehlbar sein, und ihre Beschlüsse wären schon vor der Bestätigung durch den Papst als unfehlbare Entscheidungen anzuerkennen, was sie unbestrittenermaßen nicht sind. III. Wenn daher Papst und Bischöfe gemeinsam einen Ausspruch thun, so ist, was die Geltung des Ausspruchs als eines unfehlbaren anbelangt, die Zustimmung der Bischöfe kein essentiell mitwirkendes Moment. Ihre Aeußerung, ihr Ausspruch entbehrt jedes bindenden, autoritativen Charakters, bekundet vielmehr nur die Ansicht und Ueberzeugung hervorragender Mitglieder der Kirche, welche einzeln und in ihrer Gesamtheit irren, ja sogar der Ketzerei verfallen können. IV. Also, wenn der Papst unfehlbar ist, so kann man sich, falls irgend ein Glaubenssatz durch Berufung auf eine maßgebende Autorität dargethan werden soll, einzig und allein auf die Autorität des Papstes berufen. Sein Ausspruch ist es allein, selbst beim Hinzutritt eines Concils, welcher darüber die Entscheidung gibt, ob ein Satz als geoffenbarte Lehre in der Schrift oder Tradition enthalten ist. V. Wenn es sich also um den Lehrsatz der päpstlichen Unfehlbarkeit handelt, so kann auch dabei der Ausspruch der Bischöfe als ein autoritatives Fundament weder für sich allein noch neben dem Ausspruch des Papstes aufgestellt werden. Das Ja der Bischöfe ist für die Gläubigen ebensowenig bindend als ihr Nein. VI. Wenn also der Papst unfehlbar ist und man dieß nicht bloß im frommen Glauben annehmen, sondern auch als einen Glaubenssatz nachweisen und als zwingendes Dogma vorstellen will, so bieten sich hierfür nur zwei Wege dar:
Einen dritten Weg gibt es nicht. Denn der katholische Christ kennt als Glaubenspunkte nur die Schrift und Tradition, deren maßgebender (autoritativer) Ausleger nach der hier gemachten Voraussetzung der Papst und zwar allein der Papst ist. VII. Wenn also der Papst unfehlbar ist, so ergeben sich folgende Sätze:
Wohlgemerkt, alles dieses, wenn der Papst unfehlbar ist. Gegen diese kirchliche Opposition ging man mit Kirchenstrafen vor, so daß allein in Deutschland ca. 70 000 Alt-Katholiken exkommuniziert wurden. Die Altkatholiken schlossen sich in der Folge zu eigenen Bistümern zusammen, die sich sehr fortschrittliche und demokratische Kirchenverfassungen erarbeiteten.
Er vertrat mit Nachdruck eine wissenschaftliche Theologie und erwies sich dabei durchaus als Verfechter traditioneller kirchlicher Lehren, die er jedoch im Laufe seiner Forschungen schon hier und da korrigierte. Sein Leitgedanke war von Anfang an »was überall, immer und von allen geglaubt worden ist, ist wahrhaft und im eigentlichen Sinn katholisch« (Vinzenz von Lerin). Im Revolutionsjahr 1848 wurde Döllinger als Abgeordneter in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Er war zu dieser Zeit auch theologischer Berater der deutschen Bischofskonferenz. Schon zuvor in München, ausführlicher jetzt in den Grundrechtsdebatten des Parlaments bei der Frage nach dem Verhältnis von Kirche und Staat, sprach er sich für eine freie Kirche in einem freien Staat aus. Es ging ihm dabei vor allem um die Freiheit der Kirche von Eingriffen und Bevormundungen absolutistischer Staaten und Regierungen. In seinen Vorstellungen von einer »deutschen katholischen Kirche«, in der es wieder Nationalsynoden mit Geistlichen und Laien geben müsse, nannte er als eine spezielle Aufgabe dieser deutschen Nationalkirche die Pflege der theologischen Wissenschaft. In Folge dieser Äußerungen wurde Döllinger erstmals in Rom von jesuitischen Theologen als unzuverlässig denunziert. Dort war 1846 Giovanni Maria Mastai Ferreti als Pius IX. zum Papst gewählt worden. Auf ihn richteten sich nach dem konservativen Gregor XVI. die Hoffnungen vieler Liberaler. Die Ereignisse der Revolution von 1848 (Aufstand im Kirchenstaat und Vertreibung des Papstes, Ausrufung der Republik in Rom) bewirkten eine Sinnesänderung. Pius IX. stellte ab 1850 im Kirchenstaat das reaktionäre Polizeiregiment wieder her, verstärkte den hierarchischen Aufbau der Kirche und ihre Zentralisierung und verurteilte schroff alle modernen Ideen, auch die bürgerlichen Freiheiten. 1854 verkündete Pius IX. das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis Mariens, über die - so Döllinger - der Kirche nichts geoffenbart und nichts überliefert worden ist. Viele deutsche Theologen waren wie Döllinger sehr befremdet, vor allem, weil erstmalig ein Papst ohne Konzil die Verkündigung eines Dogmas, also einen für alle Katholiken verbindlichen Glaubenssatz, beanspruchte. Die Münchner theologische Fakultät hatte in einem Gutachten von diesem Schritt abgeraten, dennoch hielt sich Döllinger zu diesem Zeitpunkt mit öffentlicher Kritik zurück. Der Konflikt trat offen zutage, als Döllinger 1861 in zwei öffentlichen Vorträgen (»Odeons- Vorträge«) darlegte, der Verlust des Kirchenstaates und damit der politischen Herrschaft des Papstes könne gegebenenfalls der Freiheit und Unabhängigkeit der Kirche dienen. Der römische Nuntius in Deutschland reagierte empört. 1863 trafen sich auf Einladung Döllingers deutsche Theologen aller Richtungen in München. Es ging um die Frage der wissenschaftlichen Theologie, um den Stellenwert von Kirchengeschichte und Exegese die von der neuscholastischen Schule völlig der spekulativen Theologie untergeordnet wurde. Döllinger hielt eine große wegweisende Rede. Der Papst unterband durch autoritäre Auflagen weitere Versammlungen dieser Art. Die Kluft vergrößerte sich noch erheblich, als Pius IX. 1864 zusammen mit der Enzyklika »Quanta Cura« (einem Rundschreiben an die Weltkirche) einen Katalog von 80 Zeitirrtümern, den sogenannten »Syllabus«, verschickte. Der Papst verurteilt neben vielem anderen auch die Gewissens-, Kult-, Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit und Demokratie und betonte gegenüber Döllingers historisch-kritischer Methode die Autorität Roms und der scholastischen Doktoren des Mittelalters auch in rein wissenschaftlichen Fragen. Döllingers historisches Gewissen war nun schwer getroffen. Da er selbst an den mittelalterlichen Urkundenfälschungen forschte, die bei der Machtentfaltung des Papsttums eine erhebliche Rolle gespielt hatten, erfüllte ihn nun das Machtstreben dieses Papstes mit großer Sorge. Diese Sorge Döllingers und anderer Theologen wuchs, als sich in der Folgezeit die Gerüchte verdichteten, der Papst wolle sich für unfehlbar erklären lassen. 1869/70 kam es dann zum entscheidenden Schritt: Pius IX. lud zum I. Vatikanischen Konzil nach Rom. Döllinger, immer noch unbestrittener Kopf der deutschen Theologie, wurde nicht als Konzilsberater eingeladen. Seine Schüler, Professor Johannes Friedrich als theologischer Berater des liberalen Kardinals Prinz Hohenlohe, Lord John Acton und andere Freunde hielten ihn von Rom aus auf dem laufenden. Unter dem Pseudonym »Janus« hatte sich Döllinger noch vor dem Konzil öffentlich in der »Augsburger Allgemeinen Zeitung« mit der Papstfrage auseinandergesetzt und bereits die wichtigsten Gegenargumente gegen die römischen Beschlüsse geliefert: Die Unfehlbarkeit und Universaljurisdiktion des Papstes lasse sich weder biblisch noch kirchengeschichtlich begründen. Während des Konzils zeigten Döllingers Gutachten und die unter dem Pseudonym »Quirinus« veröffentlichten »Römischen Briefe vom Konzil«, daß das I. Vatikanum kein echtes ökumenisches und freies Konzil ist. Viele Wissenschaftler, darunter zahlreiche Theologen, schlossen sich Döllingers Argumentation an. Die päpstliche Unfehlbarkeit und der Jurisdiktionsprimat wurden dennoch auf die Tagesordnung gesetzt und nach dem Auszug der Minderheit als Dogmen verkündet. Döllinger beugte sich trotz wiederholter Aufforderungen dem Unfehlbarkeitsbeschluß nicht und wurde am 17. April 1871 durch ein öffentlich in allen Kirchen des Erzbistums München zu verlesendes Dekret exkommuniziert. Döllinger empfand diese Strafe als Unrecht und fühlte sich nach wie vor als Katholik. Aber er zog für sich die Konsequenz, die Strafe äußerlich zu respektieren und keinen priesterlichen Dienst zu tun. Er trat aber von seinen Ämtern nicht zurück und blieb Mitglied der katholisch-theologischen Fakultät in München. Sein wissenschaftlicher Eifer und seine wissenschaftliche Anerkennung blieben ungebrochen. Er arbeitete nun erst recht an der Erforschung kirchlicher Irrwege und an den Quellen des Lebens der alten Kirche. Die Universität München wählte ihn 1871 zu ihrem Rektor, 1873 wurde er zum Präsidenten der Königlichen Akademie der Wissenschaften in München berufen. An der Konstituierung der alt-katholischen Kirche nahm er lebhaften Anteil und bekannte sich zu ihr. Er war Mitglied des 1871 entstandenen Münchener alt-katholischen Zentralkomitees, billigte ausdrücklich die Wahl eines eigenen Bischofs und die Abhaltung der ersten Synode. Allerdings war er mit einigen ihm zu radikal erscheinenden Reformen, vor allem mit der Abschaffung des Zwangszölibates für die Priester, nicht einverstanden. Im Auftrag der alt-katholischen Unionskommission, die ihn 1872 zu ihrem Vorsitzenden wählt, leitete er in den Räumen der Bonner Universität 1874 und 1875 die »Bonner Unionskonferenzen«, bei denen er orthodoxe, anglikanische, evangelische und alt-katholische Theologen an einen Tisch brachte. Die ökumenische Arbeit wurde damit unter dem mittelalterlich-augustinischen Satz »Einheit im Notwendigen, in Zweifelsfragen Freiheit, über allem die Liebe« zu einem wichtigen Programmpunkt für die ganze spätere alt-katholische Bewegung. Döllinger starb am 10. Januar 1890, von Johannes Friedrich seinem früheren Wunsch gemäß mit den Krankensakramenten versehen. Von ihm wurde er auch nach alt-katholischem Ritus auf dem Münchner Südfriedhof unter überwältigender Anteilnahme der Bevölkerung aus allen Ständen und Schichten beerdigt. weiterführende Literatur
Döllingers VeröffentlichungenVon Döllingers umfangreichem Werk können hier nur einige ausgewählte Titel genannt werden, die unseren Zusammenhang unmittelbar betreffen:
Altkatholische Bischöfe sind auch aus der Sicht Roms in gültiger apostolischer Sukzession, die sich im Sakrament der PriesterInnenweihe fortsetzt. Die altkatholischen Bistümer haben sich zur Utrechter Union zusammengeschlossen.
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