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Aus den Dokumenten im Anhang des Buches Artikel in der "Zeit" 36/2001 S T E R B E H I L F E Nicht nur Schweizer schätzen die Dienstleistungen von Dignitas.
Insbesondere den Deutschen ist die Organisation eine wichtige Adresse
geworden, bleibt ihnen doch der Service im eigenen Land aus juristischen
Gründen versagt. Die Mitwirkung an Selbsttötungen, und sei es
nur durch Ausstellen eines Rezepts für ein Medikament, gilt unter
deutschen Medizinern als unethisch. Und so sind bisher elf Deutsche zum
Sterben zu Dignitas ins südliche Nachbarland gereist. Minelli rattert
schnell ein paar Fälle herunter, die keinen Zweifel zulassen, dass
hier Gutes getan wurde: eine 61-Jährige mit schwerem Unterleibskrebs,
ein 52-Jähriger, der an einer Schrumpfung des Kleinhirns litt, ein
58-jähriger Kehlkopfkrebs-Patient, eine 79-Jährige, die an Gehirnentzündung
und Parkinson erkrankt war. 25 Franken Mitgliedsbeitrag Doch inzwischen hat der Journalist Minelli sich verwandelt in den Juristen Minelli. Spät studierte er Recht und wurde mit 54 Jahren Rechtsanwalt. Heute ist er 69. Als Gründer der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechts-Konvention kämpft er seit 1977 regelmäßig und erfolgreich in Straßburg. Vor einheimischen Gerichten legt er sich für Persönlichkeitsrechte und gegen ihm missliebige Journalisten ins Zeug. Als die Zürcher Weltwoche sich 1993 traute, ohne Minellis Einwilligung dessen Wandlung vom aggressiven Schreiber zum Züchtiger der Presse zu beschreiben ("Wenn der alte Wilderer zum Jagdaufseher wird"), klagte er wegen Ehrverletzung. Acht Jahre lang, bis zum vergangenen Juni, stritt er mit dem Blatt vor Gericht. Allerdings ohne Erfolg. Mit Verve und unzimperlichen Voten kämpft Ludwig Amadeus Minelli
derzeit für das Recht eines jeden, im Leben die Schlusskurve zum
gewünschten Zeitpunkt zu nehmen. Wenn Bundesjustizministerin Herta
Däumler-Gmelin irrige Vergleiche zieht ("Des isch alles Euthanasie"),
zögert Minelli nicht, gegen Sterbehilfegegner mit der Nazikeule zurückzuschlagen:
"Deren Schuld ist ähnlich wie die von verblendeten Nazis." Grundsätzlich darf seither in der Schweiz jeder dem Freund die Waffe reichen oder mit ärztlichem Rezept ein tödliches Medikament besorgen. 150 Todkranke scheiden in der Alpenrepublik jährlich, assistiert von Sterbehelfern, aus dem Leben. Exit ist dabei mit über 50 000 Mitgliedern die mit Abstand größte Organisation. Doch als Mitglieder akzeptiert sie nur Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz lebende Ausländer. "Eine Diskriminierung", findet Minelli. Seine vor drei Jahren gegründete, mit 600 Mitgliedern viel kleinere Konkurrenzorganisation Dignitas ist daher auch offen für Klientel aus dem Ausland. Allerdings würde Minelli nicht die Dummheit begehen, die "Freundestaten" selbst zu erledigen. Für das Sterbebegleiten hat er seine ehrenamtlichen Sterbehelfer. Die empfangen in der von Dignitas eigens dafür gemieteten Wohnung in der Zürcher Gertrudstrasse die Lebensmüden und rühren ihnen in einem Deziliter Wasser 15 Gramm tödliches Natrium-Pentobarbital an. Minelli selbst konzentriert sich auf seine Funktion als Generalsekretär: "Man muss die Führung vom Operativen trennen." Eine praktische Konstellation - für die es delikate Gründe gibt. Sterbehelfer dürfen nämlich bloß Spesen verrechnen. Ließen sie sich Honorare auszahlen und würden damit einen persönlichen Vorteil aus dem Ableben eines "Patienten" ziehen, riskierten sie, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren droht Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Deshalb betonen die Faltblätter von Dignitas die Ehrenamtlichkeit ihrer Sterbehelfer. Da diese für ihre Tätigkeit nicht bezahlt würden, "kann von selbstsüchtigen Motiven keine Rede sein. Dignitas arbeitet auf einer einwandfreien gesetzlichen Grundlage." Anstatt für Gottes Lohn den Finger krumm zu machen, hat Rechtsanwalt Minelli für sich selbst ein besseres Anstellungsverhältnis arrangiert: "Ich bin ein Gegner der Ehrenamtlichkeit. Für solche Arbeiten kriegt man nur die, die etwas werden wollen, nicht aber die, die etwas sind." Also lässt Minelli das Sterbehelfen persönlich bleiben und darf daher als arbeitnehmender Generalsekretär seines Vereins die eigene Arbeit honorieren. Die Einnahmen stammen aus den Mitgliederbeiträgen. 25 Franken ist das Minimum. Der höchste freiwillige Beitrag eines Mitglieds bisher: 31 636 Franken. Wie Minelli eingefädelt hat, dass ihm keiner reinreden kann - weder
beim Beschließen noch beim Honorarbemessen -, ist eine Meisterleistung
juristischer Vereinsgestaltung. Als er sich im Mai 1998 an seinen Schreibtisch
setzte und die Statuten des Vereins niederschrieb, schaute er genau ins
Schweizerische Zivilgesetzbuch. Dort stieß er auf die Möglichkeit
von "Abweichungen vom Gleichbehandlungsprinzip" und die "statuarisch
stimmrechtslose Mitgliedschaftskategorie". In keinem Punkt sollte
ihm eine Basis dazwischenfunken können. Also genießen nur die
Aktivmitglieder ein Mitspracherecht. Und deren Schar ist überschaubar:
Sie besteht gerade mal aus ihm und einer seiner Töchter. So ist, wer im Minelli-Verein Mitglied wird, bloß ein so genanntes Destinatärmitglied. Er hat einzig Anrecht auf eine Dienstleistung - die Hilfe beim Selbstmord. Unumwunden räumt Minelli ein: "Dignitas ist ein diktatorischer Verein." Das kommt so ehrlich von der Leber weg über den Tisch, dass man sich verräterisch vorkommt, wenn man Minellis Begründung nicht hundertprozentig Glauben schenken will: "Das garantiert, dass die Arbeit geleistet werden kann." Stolz und herzhaft beißt der Wohltäter in Käse und Brot. Der Sterbeverein ist ja nur einer von vielen Coups des emsigen Streiters für die Rechte des Menschen. Aber Minelli ist nicht ganz zufrieden. Denn bisher sind ihm beim Schalten und Walten doch noch Grenzen gesetzt. Das Betäubungsmittelgesetz schreibt vor, dass das tödliche Barbiturat von einem Arzt verschrieben werden muss. Ein Umweg, der dem Generalsekretär missfällt. Ers-tens sieht er nicht ein, was das Barbiturat unter den Betäubungsmitteln zu suchen hat: "Beim Selbstmord wird man eh nicht süchtig." Zweitens ist es ihm lästig, ständig auf rezepteschreibende Ärzte angewiesen zu sein. Die Abhängigkeit vom medizinischen Fachpersonal will er schleunigst beenden. Erst beim Bundesamt für Gesundheitswesen, dann beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement hat er um eine Sonderbewilligung nachgesucht, über die bislang einzig die Uno und das Rote Kreuz verfügen: das Recht, ohne ärztliches Zeugnis die tödliche Droge zu beziehen. Die zuständigen Direktoren haben ihn vertröstet. Eine parlamentarische Initiative des Tessiner Nationalrats und Onkologen Franco Cavalli ist anhängig. Sie will das Strafgesetz dahingehend ändern, dass auch die Tötung auf Verlangen unter bestimmten Umständen erlaubt ist. Erst wenn diese aktive Art der Sterbehilfe geregelt ist, soll Minellis Begehren in Bern zur Sprache kommen. Im Erfolgsfall hätte dieser freie Hand. Mit seinen "Freundestaten" könnte er dann nach Belieben auch die Klientel bedienen, bei der das Sterbehelfen bisher noch nicht gang und gäbe ist, auf die Minelli aber schon sein Augenmerk richtet: psychisch Kranke. Ein solcher Fall geriet 1999 in der Schweiz zu einem Skandal, als Exit einer 29-jährigen, körperlich gesunden Frau beim Suizid behilflich sein wollte - was im letzten Moment von den Behörden vereitelt wurde. Das Recht, selbst bestimmen zu können, wann das Leben zu Ende gehen soll, verlangt Minelli aber nicht nur für Kranke mit einem Leiden, das gemäß den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften "unabwendbar zum Tod führt". Auch Depressiven will er über den Jordan helfen. Dignitas beabsichtigt, demnächst einer 36-jährigen, körperlich gesunden Frau beim Suizid behilflich zu sein. "Einen Arzt, der das Rezept ausstellen würde, habe ich", sagt Minelli. Sterbehilfe auch für Depressive Und natürlich schüttelt er auch zu diesem Fall einen guten Grund aus dem Ärmel: den Führer des Zugs, vor den sich die Frau stürzen könnte (wenn Dignitas ihr nicht helfen würde). Statistisch gesehen, überfährt ein Lokomotivführer in seinem Berufsleben einen Lebensmüden. Die psychischen Folgen sind enorm: Jeder dritte übt danach seinen Beruf nicht mehr aus. Es gibt viele Arten von Kollateralschäden, wenn sich Leute umbringen: albtraumgeplagte Augen- und Ohrenzeugen, Verkehrsopfer, Sachbeschädigung. Eine florierende Suizidagentur würde sich da auch volkswirtschaftlich rechnen. Der Gedanke, bei Entscheidungen über Tod oder Leben eine Schlüsselrolle zu spielen, scheint Minelli zu behagen. Es ist faszinierend zu hören, wie viel Vertrauen der Anwalt der Menschenrechte in sein eigenes Urteilsvermögen hat. Mit wie viel Leiden die medizinische Diagnose "Bauchspeicheldrüsenkrebs" verbunden sei, das könne er ja wohl wissen: "Da brauche ich doch keinen Arzt dafür. Das kann ich selber entscheiden." Diese Kompetenz traut er sich bei psychischen Erkrankungen genauso zu: "Psychiater reden mal von manischer Depression, mal von Schizophrenie. Wer am meisten einen Psychiater braucht, sind doch die Psychiater selbst." Und so fiebert er dem Tag entgegen, an dem sein Verein von dieser lästigen, bittstellerischen Pflicht befreit wird, sich Rezepte zu verschaffen. Dann redet dem "leitenden Organ" Minelli auch von außen keiner mehr rein. Dass die Idee von einer Gesellschaft, in der den Lebensmüden ohne juristischen Firlefanz tödliche Cocktails bereitgestellt werden, keine Novität darstellt, belegt Minelli mit einem Zitat von Giacomo Casanova. In der Schrift Über den Selbstmord und die Philosophen berichtete dieser, dass "Valerius Maximus zufolge" der Senat von Marseille öffentlich Gift an jene ausgegeben habe, "die glaubhaft versichern konnten, dass sie es benötigen". Minelli könnte längst pensioniert sein. Aber als einer, der
nichts lieber ist, als provozierender Hansdampf in vielen Gassen, hat
er noch einiges vor. "Ich bin eine Kerze, die an beiden Enden brennt",
sagt Minelli beim Aufbruch. In der Gewissheit, dass es sich bei ihm um
eine sehr große Kerze handelt, zählt er schnell die Verwandten
durch, die hundert oder fast hundert geworden sind. Dann fährt er
den Gast - ausgestattet mit Minelli-Büchern - zum Bahnhof. Beim Schalten
in den vierten Gang rezitiert er Goethe ("Beruf des Storchs"),
es folgt die Anekdote "Minelli gegen die Schweiz", und in der
letzten Kurve reicht's gerade noch für die Geschichte vom Schweizer
Bundesratskandidaten, dessen Wahl er verhindert hat. "Wenn ich aufhöre",
sagt Ludwig A. Minelli, "dann bin ich tot."
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