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Zur Euthanasie
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Aus "Made in Austria - Zur Karenzzeit"
...Die Karenz muß möglich sein:
- sofort (denn wie lange sollte ich warten müssen, bis so ein Antrag
alle Instanzen durchlaufen hat - bis zum Begräbnis des inzwischen
Verstorbenen?)
- mit finanzieller Mindestabsicherung (Es kann nicht sein, daß
hier eine Familie, eine Lebenspartnerschaft, die ohnehin in emotionaler
Krise steht, auch noch finanziell in schwere Krisen kommen soll. Der
Belastungsfaktor würde psychisch schwere Auswirkungen vor allem
auf den sterbenden Menschen haben. Außerdem wird durch die private
Zuhause-Betreuung enorm viel an Kosten gespart - ein Teil davon muß
den Betroffenen zur Verfügung stehen!)
- mit der Möglichkeit der Teilzeit-Fächerung (Es muß
möglich sein, daß sich zwei bis drei Menschen die Betreuung
aufteilen. Das würde für die Arbeitsstelle keinen Vollausfall
bedeuten, der Belastungsfaktor könnte erträglich gehalten
werden, auch der sterbende Mensch behält mehr Beziehungen aufrecht
und wird nicht zur Belastung für eine einzige Pflegeperson.)
- der Verwandtschaftsgrad darf nicht fixiert sein (Zum einen kann und
darf kein sterbender Mensch gezwungen sein, von einem Familienmitglied
gepflegt werden zu müssen, nur weil die Verwandtschaft besteht.
Unverheiratete LebenspartnerInnen, langjährige beste FreundInnen
müssen die Möglichkeit auch haben, d.h. die "Wahlfamilie"
des kranken Menschen muß dieses Recht auch bekommen können!)
- Die Karenz zur Sterbebegleitung ist nicht "gnädig"
zu gewähren, sie ist zu gewährleisten! Sie ist eindeutig eine
Bringschuld der Gesellschaft an sich selbst und politisch nicht weiter
vorzuenthalten!
- Die Zeit darf nicht begrenzt werden. Denn was ist, wenn der sterbende
Mensch nach der 6-monatigen Frist immer noch lebt? (Soll er dann euthanasiert
werden: Grund = es mußten alle wieder an die Arbeit, niemand konnte
mehr pflegen....)
Frankreich hat hier eine hervorragende Lösung für die Praxis
gefunden.
Diese völlig absurde Zeitbegrenzung von 6 Monaten (ich frage mich
wirklich, wer diese Idee geboren hat!) dürfte in mehreren Bürokratenköpfen
herumspuken: Einer Krebspatientin in Deutschland wurde von ihrer Krankenkasse
für 6 Monate ein Aufenthalt in einem stationären Hospiz bewilligt,
weil sie nicht zu Hause betreut werden konnte und aufgrund ihres terminalen
Zustandes (Endstadium) aus dem Krankenhaus entlassen werden sollte. Nach
diesem halben Jahr war die Frau immer noch am Leben. Die Krankenkasse
verweigerte (hoffentlich vorerst) weitere Zahlungen.
Was sollte die Patientin tun? Sich entschuldigen, daß sie immer
noch nicht tot war? Sich zu Hause hinlegen und auf den Tod warten ohne
die notwendige therapeutische Begleitung? Sollte sie sich selbst töten
oder nach Holland fahren?
Meine Fragen sind nicht so zynisch wie das Ansinnen, daß ein Sterbeprozeß
nicht länger als 6 Monate dauern darf.
Eine Freundin von mir hatte einen Vorschlag zur Lösung: Vielleicht
sollten eingesparte Zeiten von anderen PatientInnen eingelöst werden
können. Stirbt jemand vor Ablauf der Halbjahresfrist, dann gibt es
ein Guthaben, das an einen Menschen weitergegeben werden kann, der eben
länger braucht...
Ich hoffe es wird deutlich, wie pervers (im wahrsten Sinne des Wortes!)
dieser Gedankengang an sich schon ist.
Ein Tip an diese "DenkerInnen": Es gibt bereits praktizierte
und erfolgreich umgesetzte Modelle, man/frau muß dieses Rad nicht
neu erfinden! Der Blick über den eigenen Tellerrand hinaus kann auf
keinen Fall schaden!
Dies gilt auch für die jahrzehntealte Streitfrage zum medizinisch
einsetzbaren und wichtigen Medikament Cannabis. Die kanadischen Erfahrungen
könnten und müßten längst in eine zeitgemäße
Medizin übernommen werden.
Vielleicht sollte ernsthaft einmal darüber nachgedacht werden, die
immer noch festzustellenden Opiophobien in Mediziner- und Politikerkreisen
zu therapieren. Denn offensichtlich gelingt es manchen dieser Leute einfach
nicht, zwischen Suchtgiftmißbrauch (und nur hier gehört dieses
Wort "Sucht-Gift" her!) und notwendendem Medikamentengebrauch
zu unterscheiden.
Es ist eigenartig: Wenn ein Mensch mit Diabetes Insulin spritzt, Tabletten
nimmt, dann wird niemand auf die dumme Idee kommen, daß er auf Insulin
"süchtig" sei. Er braucht das Medikament, um zu leben.
Wenn ein Mensch mit chronischen Schmerzen effiziente und nebenwirkungsarme
Schmerzmittel braucht, um leben zu können, wenn ein sterbender Mensch
in seinen letzten Lebenswochen Schmerzmittel braucht, dann blinkt selbst
da eine Ampel: Suchtgefahr!
Es ist höchste Zeit, mit diesem lebensbedrohlichen Unsinn aufzuhören!...
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